Solarpark Breitenbrunn-Loppenhausen

In der Gemeinde Breitenbrunn soll neben dem Solarpark beim Ortsteil Bedernau eine weitere Anlage entstehen. Am 01.08.2023 hat der Gemeinderat Breitenbrunn den Weg für einen Solarpark nahe des Ortsteils Loppenhausen geebnet. 

Details

Status Bauleitplanung
Inbetriebnahme
vsl. 2025
Parkleistung 6,64 MW
Stromproduktion
7,3 Mio. kWh
Modulanzahl 15.600
Modulleistung 425 Wp
Modulausrichtung Ost-West
Modulart bifazial
CO2-Einsparung
4.650 t/a
Versorgte Haushalte
1.800

 

Aktuelles

24.09.2024: Satzungs- und Feststellungsbeschluss beim Bauleitplanverfahren

Der Gemeinderat Breitenbrunn hat den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wurde der Feststellungsbeschluss für die parallel durchgeführte Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Letztere muss nun noch durch das Landratsamt Unterallgäu genehmigt werden.

02.07.2024: Billigung Entwurfsunterlagen und Beschluss formelle Beteiligung der TÖB

Der Gemeinderat Breitenbrunn billigt die Entwurfsunterlagen mit der Einarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange und beschließt die erneute Beteiligung. Die Unterlagen liegen vom 15.07.2024 bis zum 16.08.2024 erneut aus.

20.02.2024: Billigung Vorentwurf und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der TÖB

Die Gemeinde Breitenbrunn hat in seiner Gemeinderatssitzung den Beschluss Billigung der Vorentwurfsunterlagen und Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst. Die Unterlagen liegen vom 04.03.2024 bis zum 03.04.2024 aus.

01.08.2023 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan

Die Gemeinde Breitenbrunn beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans in der bevorzugten Gebietskulisse, um im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Durchführung der Energiewende beizutragen.

Standort

Die Plangebiet der Freiflächen-Photovoltaikanlage befindet sich nordöstlich von vom Ortsteil Loppenhausen, nahe der Gemeindegrenze Kirchheim in Schwaben.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 5 Hektar.

Zeitplan

  • 1.-4. Quartal 2023:
    Flächensicherung
  • 1. Quartal 2024:
    Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit,
    Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  • 3. Quartal 2024:
    Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit,
    Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  • 4. Quartal 2024:
    Teilnahme am EEG-Ausschreibungsverfahren
  • 4. Quartal 2024:
    Genehmigung der FNP-Änderung
    und Rechtskraft Bebauungsplan
  • 2. – 3. Quartal 2025:
    Bau und Inbetriebnahme

Bildergalerie

Presse

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